Angeln
In unserer Ferienregion finden Sie alle Voraussetzungen, um einen erlebnisreichen Angelurlaub zu verbringen. Ob Sie an unseren Angelteichen den Forellen, Schleien oder Karpfen nachstellen oder aber im Edersee einen großen Hecht oder Zander überlisten, an allen Gewässern gibt es für Petrijünger hervorragende Angelmöglichkeiten.
Der Edersee ist eines der wenigen Gewässer, wo man vom frei zugänglichen Ufer und vom Boot aus nach Herzenslust angeln kann und wo in jedem Jahr Prachtexemplare von Raubfischen mit Gewichten bis zu dreißig Pfund gefangen werden.
Entgegen der Regelung in anderen Gewässern beginnt hier die Schonzeit der Hechte erst am 1. Februar. Dies sollten Sie nutzen, denn oftmals werden besonders in der Vor- und Nachsaison die größten Fänge erzielt.
Passionierte Fliegenfischer ziehen das saubere Fließgewässer der Eder vor, welches ideale Angelreviere vorhält.
Angelboote können in Angelgeschäften und bei den Bootsverleihern am Edersee gemietet werden. Und wenn Sie erst Ihre Leidenschaft für den Fischfang entdecken - kein Problem, die notwendigen Erlaubnisscheine und eine zünftige Ausrüstung erhalten Sie bei den zuständigen Stellen und in den Fachgeschäften.
Der Kauf von Tages-, Wochen-, Jahres- und Saisonscheinen ist online hier möglich
und bei den
Ausgabestellen für Erlaubnisscheine zum Fischfang im Edersee:
Shell-Station und Anglershop Lohof
Itterstraße 11 / an der B 252
34516 Vöhl-Herzhausen
Tel. (0 56 35) 3 28
www.autohaus-lohof.de
Ausgabestelle für Tagesseine für die Eder
und weitere Informationen erhalten Sie bei der:
Nationalparkgemeinde Vöhl
Tourismusbüro
Schlossstraße 1
34516 Vöhl
Tel. (0 56 35) 99 31 34
Fax. (0 56 35) 99 31 99
Bemerkung: Grundsätzlich ist zum Angeln im Edersee ein Bundes-Fischereischein erforderlich. Auf die Bestimmungen der Landesfischereiverordnung wird hingewiesen. Zur Ausstellung eines Fischereischeines (Mindestalter 14 Jahre) sind erforderlich: Nachweis einer staatlichen Fischereiprüfung oder die Vorlage Ihres Fischereischeines, ein Passbild, Personalausweis und Ihre persönliche Vorsprache (Änderungen vorbehalten). Einwohner der Bundesländer Hessen und Niedersachsen bekommen diesen nur an Ihrem Wohnort. Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die Besitz eines Fischereischeins ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.