Bauleitplanung: Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A "Auf der Breite", Gemarkung Basdorf
Bauleitplanung der Gemeinde Vöhl
Teil-Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3A "Auf der Breite", Gemarkung Basdorf
hier:
- Allgemeine Ziele und Zwecke und Geltungsbereich
- Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Allgemeine Ziele und Zwecke und Geltungsbereich
Die Änderung des Bebauungsplanes ist vorgesehen, da die beiden im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Wendeanlagen für die heutigen Müllfahrzeuge zu klein sind. Der Müllentsorger würde in diese Straßen nicht fahren.
Da der Bebauungsplan bereits 1999 rechtskräftig wurde, sind einige der getroffenen Festsetzungen als überholt anzusehen.
Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen werden daher vollständig überarbeitet und der heutigen Gesetzes- und Rechtslage angepasst.
Der Bebauungsplan dient vor allem der städtebaulichen Ordnung im Planbereich einschl. der Erschließung und der erforderlichen grünordnerischen Maßnahmen. Der Bebauungsplan weist ein Allgemeines Wohngebiet aus.
Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, und wird von folgenden wesentlichen Nutzungen abgegrenzt:
- Im Nordwesten: Gehölze, dahinter Freiflächen-Photovoltaikanlage bzw. Straße „An der Landstraße“/Gewerbegebiet
- Im Nordosten: Straße „An der Landstraße“, dahinter landwirtschaftliche Flächen
- Im Südosten: Brunnenstraße, dahinter landwirtschaftliche Flächen
- Im Südwesten: Baugrundstücke Auf der Breite Nrn. 2 (noch unbebaut), 4, 6 und 8 (jeweils bebaut)
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und in der Zeit
vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023
während der Dienststunden mit Publikumsverkehr zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Vöhl, Schlossstraße 1, Raum R-01, öffentlich ausgelegt.
Die Sprechzeiten sind:
Montag und Dienstag : 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch : 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung Vöhl ist am 16. Juni 2023 geschlossen.
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Besuchszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es ist kein wichtiger Grund bekannt, der eine Verlängerung des Offenlegungszeitraumes erfordert.
Diese Bekanntmachung und die Unterlagen der öffentlichen Auslegung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Vöhl unter „Aktuelles, Amtliche Bekanntmachungen“ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.
Die Öffentlichkeit wird während der Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb des Offenlegungszeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Vöhl
gez.
Karsten Kalhöfer
Bürgermeister
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