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Schlossstraße 1
34516 Vöhl
(05635) 9931-0
info@voehl.de

Montag + Dienstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 


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Rückschnitt des in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bewuchses

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Bewuchs auf Ihrem Grundstück in den Straßen-oder Gehwegbereich hineinragt und nehmen Sie die erforderlichen Rückschnitte vor. Prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bitte bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen, Verkehrszeichen) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert. Bitte beachten Sie, dass schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung ganzjährig zulässig sind. Sollte jedoch ein radikaler Rückschnitt notwendig sein, ist dieser i.d.R. ab dem 1. Oktober bis 28. Februar zulässig.

Die Nationalparkgemeinde Vöhl bedankt sich vorab für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.