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Bitte kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Bewuchs auf Ihrem Grundstück in den Straßen-oder Gehwegbereich hineinragt und nehmen Sie die erforderlichen Rückschnitte vor. Prüfen Sie auch, ob Straßenlampen an der Grundstücksgrenze oder Schilder zugewachsen sind und deren Freischneiden erforderlich ist. Bitte bedenken Sie: Durch das Zuwachsen von Straßenlampen oder Schildern (z. B. Straßenbezeichnungen, Verkehrszeichen) wird die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und die Orientierung von ortsfremden Personen erschwert. Bitte beachten Sie, dass schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung ganzjährig zulässig sind. Sollte jedoch ein radikaler Rückschnitt notwendig sein, ist dieser i.d.R. ab dem 1. Oktober bis 28. Februar zulässig.
Die Nationalparkgemeinde Vöhl bedankt sich vorab für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.